Meldung von Zweckfeuern
Die Meldefristen sind je nach Anlass unterschiedlich. Brauchtumsfeuer (z. B. Johannisfeuer) sind 2 Wochen zuvor, Zweckfeuer zum Verbrennen von Lawinenholz muss 4 Werktage zuvor, Zweckfeuer in Obst- und Weingärten (Frostschutz-Feuer und zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten) sowie zum Verbrennen von Ast- und Schwendmaterial im Wald müssen spätestens vor der Durchführung bei der Gemeinde gemeldet werden.
Die Meldung der Zweckfeuer ist auch über ein Online-Formular des Landes möglich und geht automatisch an die Gemeinde.
Die LWZ und die BH können bei Bestehen einer entsprechenden Rechtsgrundlage ebenso mit diesem Online-Formular verständig werden.
Alle Informationen und wichtige Rechtsgrundlagen wurden vom Land Tirol auf einer Infoseite https://www.tirol.gv.at/buergerservice/e-government/formulare/meldung-eines-zweckfeuers-im-freien/ zusammengefasst.
Bitte denkt daran, die Meldungen für die Zweckfeuer frühzeitig durchzuführen!
PS: Die Herz-Jesu-Feuer wurden bereits seitens der Gemeinde Tannheim gemeldet.