Kastrationspflicht für Katzen

Kastrationspflicht für Katzen

19.01.2026

Kastrationspflicht für Katzen 

Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.


So steht es hierzulande in der 2. Tierhaltungsverordnung. Mit dieser tierschutzrechtlichen Bestimmung hat der Gesetzgeber klar festgelegt, dass Katzen – sowohl weibliche als auch männliche –, die ins Freie dürfen, kastriert werden müssen. 

Das Ziel dieser Bestimmung ist es, eine ungewollte und unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern. 

Vorteile der Katzenkastration:  

  • Keine unkontrollierte Vermehrung 
  • Deutlich höhere Lebenserwartung des Tieres 
  • Deutlich verringertes Risiko hormoneller Erkrankungen 
  • Wegfall von Rolligkeitssymptomen und übelriechendem Markieren 


Strafbestimmungen - Auszug aus dem Tierschutzgesetz: 

§ 38. (1) Wer gegen die Bestimmungen der in der Anlage (2. Tierhaltungsverordnung) genannten unmittelbar anwendbaren Rechtsakte der Europäischen Union ……… dieses Bundesgesetzes verstößt, ………, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 7 500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15 000 Euro zu bestrafen. 



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