Hintergrund und Zielsetzung
Auf Gebäude entfallen rund 40 % des gesamten Energieverbrauchs der Europäischen Union. Da dieser Sektor weiterwächst, ist mit einem weiteren Anstieg des Energieverbrauchs zu rechnen.
Daher ist die Senkung des Energieverbrauchs sowie die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Gebäudebereich von zentraler Bedeutung, um die Energieabhängigkeit der Union zu verringern und die Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.
Ein geringerer Energieverbrauch und der Ausbau erneuerbarer Energien leisten zudem einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit. Darüber hinaus fördern diese Entwicklungen technologische Innovationen, unterstützen regionale wirtschaftliche Impulse und schaffen neue Beschäftigungsmöglichkeiten.
Um derartige Ziele erreichen zu können, ist es notwendig, eine möglichst exakte Abbildung der Energieversorgung und der energetischen Nutzung bereitzustellen. Diese umfassende Datenbasis bildet die Grundlage für eine zielgerichtete, effiziente energetische Raumplanung, die konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Tiroler Nachhaltigkeits‐ und Klimastrategie ermöglicht.
Die Tiroler Landesregierung hat dafür die Tiroler Heizungs‐ und Klimaanlagendatenbank (THKDB) eingerichtet, die seit Juni 2024 in Betrieb ist. Ziel ist es, sämtliche Heizungs‐ und Klimaanlagen in Tirol flächendeckend und elektronisch zu erfassen.
Verpflichtung zur Datenerfassung
Die gesetzliche Verpflichtung zur Datenerfassung betrifft grundsätzlich alle Betreiberinnen und Betreiber von Heizungs‐ und Klimaanlagen in Tirol – vom privaten Haushalt bis hin zu Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Die Erfassung erfolgt durch Prüfberechtigte gemäß § 32 TGHKG 2013, etwa Rauchfangkehrer:innen, befugte Installationsbetriebe oder zertifizierte Prüforganisationen.
Die verpflichtend zu erfassenden Unterlagen umfassen:
- Objekt‐ und Anlagendatenblätter (Anlage 10)
- Prüfberichte für Anlagen mit festen Brennstoffen (Anlage 11)
- Prüfberichte für gasförmige oder flüssige Brennstoffe (Anlage 12)
- Prüfberichte für Blockheizkraftwerke (Anlage 13)
Diese gesetzliche Vorgabe beruht auf: